Erfahrung seit 1983
Die
Schmerzklinik ist
nach § 40 SGB V von allen
gesetzlichen Krankenkassen als
Rehabilitationseinrichtung anerkannt und auch beihilfefähig (OPS 8-918).
LUMBAGO
chronische Lumbago, lumbales
Nervenreizsyndrom
17
Rückenschmerzen
----17.1 HWS-Syndrom
----17.2 BWS-Syndrom
----17.3 LWS-Syndrom
--------17.3.1 Lumbago
Was ist eine Lumbago ?
Durch sensible Eigeninnervation der
Lendenwirbelsäule ausgelöster, meist akut einsetzender (»Hexensc
huß«), zunächst segmentaler, meist stechender
Kreuzschmerz ohne Irritation der
Ischiaswurzeln (nach Roche).
Manche Autoren bezeichnen eine Lu mbago auch als lumbales
Nervenreizsyndrom.
Wie äußert sich eine Lumbago ?
Lu mbago ist gekennzeichnet durch plötzlich akut auftretende, messerstichartige Kreuzschmerzen, die aber zunächst nicht ins Bein ausstrahlen. Die Lumbago läßt den Betroffenen buchstäblich in der Bewegung erstarren. Jede Ortsveränderung ist äußerst schmerzhaft, man kann sich nur zum Teil nur noch sehr mühsam bewegen. Das Ein- und Aussteigen aus dem Auto oder das Treppensteigen fällt dann sehr schwer. Oft kann man sich danach nicht mehr gerade halten; man nimmt eine seitlich gekrümmte Schonhaltung ein (Gang wie eine Hexe, deshalb wird die Lu mbago auch als Hexenschuß bezeichnet).
Meistens tritt die
Lumbago
völlig unerwartet auf, wie aus heiterem Himmel und ohne zunächst erkennbaren
Grund. Auslöser sind größtenteils Bewegungen wie Heben, Bücken oder Drehen. Auf
der anderen Seite kann die
Im weiteren Verlauf kann sich eine chronische Lumbago
entwickeln, die dann von einer
Lumbalgie oder auch
Lumboischialgie
kaum zu unterscheiden ist.
Diagnostik bei Lumbago
Bei persistierenden (= anhaltenden) oder immer wiederkehrenden Schmerzen sollte unbedingt eine Computertomographie (CT) angeordnet werden.
Die häufigsten Ursachen für eine Lumbago
Verrenkungen, z. B. durch Sturz, plötzliche Dreh- oder Bückbewegungenn
Infektionskrankheiten
Fehlhaltungen
In Einzelfällen können auch Tumorerkrankungen zu einer Nerven reizung und damit zu Lumbago führen.
"Eigentherapie" bei Lumbago:
Akut
(= plötzlich einsetzend, heftig) und
subakut (= eher schleichend verlaufend) können
zunächst (vorwiegend) peripher wirkende
Analgetika
(=
Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken)
eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale
Antirheumatika
(=
Rheuma
mittel),
aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und
magen
schonende wie z.B.
Meloxicam.
Besonders magenschonend und auch entzündungshemmend sind die sog. COX-2
Inhibitoren, z.B. Parecoxib
oder Etoricoxib,
allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden
zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib
und
Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere
Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren
schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch
Muskel
relaxanzien
(= Mittel zur Entspannung von
Muskeln) (z.B.
Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal ist aber eine
Lumbago nur mit zentral
wirkenden
Analgetika ((z.B. Tramadol,
Tilidin, Oxycodon (Tilidin
oder Oxycodon auch mit Naloxon) oder Morphin)) (= im
Gehirn bzw.
Rücken
mark wirkende
Schmerzmittel)
beherrschbar.
Grundsätzlich sollte aber auch
bei
Lumbago
Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel):
Oftmals reicht eine einmalige, sog. epidurale Blockade mit einem lang wirkenden, örtlichen Betäubungsmittel aus. Dabei wird das Betäubungsmittel verdünnt verabreicht, so daß die Motorik (= Muskelkraft) weitgehend erhalten bleibt und der Patient so nicht immobil wird. Diese Therapie kann i.d.R. aber nur von einem Schmerztherapeuten durchgeführt werden.In hartnäckigen Fällen bietet sich auch die kontinuierliche epidurale Blockade mit Katheter an, was jedoch einen stationären Aufenthalt in einer Schmerzklinik voraussetzt.
Wenn die Lumbago chronisch geworden ist, kommen Therapien zum Einsatz, wie sie auf folgenden Internetseiten beschrieben sind:
Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Zu diesem Wahlrecht gibt es mittlerweile auch einUrteil des hessischen Landessozialgerichts (Az.: L 1 KR 2/05): Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen.
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Aktualisiert: >27.10.2008</> kusb&
S
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Syndrom des Karpaltunnel,
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http://www.lum-bago.de
<strong>chronische Lumbago</strong>, <strong>lumbales Nervenreizsyndrom</strong>
Hier noch ein sehr empfehlenswerter Sympathielink: www.bjoern-bueschgens.de